Pressemeldung vom 19.08.2004

FDP lehnt hauptamtliche Kreisbeigeordnete ab

Mainz-Bingen. Die beabsichtigte Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Mainz-Bingen, nach der die hauptamtliche Bestellung von zwei Kreisbeigeordneten vorgesehen ist, nehmen die FDP-Fraktionsvorsitzende Helga Lerch und der Kreisvorsitzende der Liberalen Walter Strutz zum Anlass, die Position der Kreis-FDP zu verdeutlichen.
"Die nunmehr von SPD-FWG-Grüne geplante Hauptamtlichkeit der Kreisbeigeordneten widerspricht allen Regeln der Vernunft. Die nach § 45 Abs. 1 der Landkreisordnung verbindliche Amtszeit von 8 Jahren im Falle der Hauptamtlichkeit bindet den Kreis nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell und politisch-inhaltlich," so Helga Lerch. "Bei einer Amtszeit von 8 Jahren - 3 Jahre über die 5-jährige Wahlperiode hinausgehend - hat der Wähler keine Möglichkeit mit seinem Votum bei der nächsten Kreistagswahl indirekt politisch bei der Frage der Kreisbeigeordneten mitzuwirken.
Darüberhinaus werden dem Kreisbürger finanzielle Bürden zugemutet, die in keinster Weise vertretbar sind," so die Liberalen.
In der letzten Wahlperiode sei im Vorfeld von Haushaltsberatungen jede einzelne Haushaltsposition auf Einsparmöglichkeiten überprüft worden. Im Jugendhilfebereich habe man um Centbeträge gerungen. "Wer will es da dem Bürger vorwerfen, dass er angesichts von zweierlei Maß Politikverdrossenheit an den Tag legt?" fragen Lerch und Strutz.
Da die Kreisverwaltung die Umsetzung von Hartz IV als Arbeitsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit Kommunen und der Agentur für Arbeit mit eigenen Geschäftsführern anstrebt, sei auch hier für die FDP kein Argument gegeben, um die Hauptamtlichkeit zu rechtfertigen.
Auch andere Landkreise bewältigten die Umsetzung von Hartz IV ohne Hauptamtlichkeit.
"Wir hoffen, dass die Koalition sich besinnt und den Bürgern die Hauptamtlichkeit erspart bleibt", so Lerch und Strutz abschließend.