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Sehr geehrter Herr Landrat,
Presseberichten zu Folge ist die Kreisverwaltung seit 01.04.2004 für Auslands-BAföG in Frankreich sowie
Schüler- und Meister-BAföG für Personen mit Sitz im Landkreis zuständig.
Vor diesem Datum seien in Ingelheim alle Anträge für Frankreich ohne Paris sowie Ost-Europa
bearbeitet worden.
In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Kreistagsfraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- In wievielen Fällen des Verdachts auf unrechtmäßige Inanspruchnahme von BaföG ordnete
das Bundesfinanzministerium bisher die Überprüfung in der Mainz-Binger Bafög-Stelle an?
- Liegen der Kreisverwaltung Anhaltspunkte darüber vor, nach welchen Kriterien das Bundesfinanzministerium
die Überprüfung anordnete?
- Wie erfolgt die Recherche von Verdachtsfällen durch die Kreisverwaltung?
- Nach Pressemeldungen wurde in 239 Fällen unrechtmäßig gezahltes Geld zurückgefordert.
- Wie schlüsseln sich diese Fälle - bezogen auf die Höhe der Rückzahlungsforderungen - auf?
- In wieviel Fällen wurde das Geld bereits zurückgezahlt?
- In wieviel Fällen ist mit dem Einschreiten der Staatsanwaltschaft zu rechnen?
- Rechnet die Kreisverwaltung damit, dass es über die 239 genannten Fälle zu weiteren
Rückforderungen kommen wird? Wenn ja - von welcher Fallzahl und finanziellen Größenordnungen
ist auszugehen?
- Wo liegen die Schwerpunkte des Missbrauchs - bezogen auf die unterschiedlichen Formen des BaföGs?
- Was gedenkt die Kreisverwaltung zu tun, um zukünftig dem Missbrauch Einhalt zu gebieten?
Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage in der nächsten Sitzung des Kreistages am 08. Oktober 2004.
Für Ihre Mühe herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lerch
- Fraktionsvorsitzende FDP-Fraktion -
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