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Redebeitrag von Helga Lerch / FDP-Kreistagsfraktion zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis Mainz-Bingen und der Agentur für Arbeit Mainz zur Umsetzung des SGB II 08. Oktober 2004 Mit dem neuen Arbeitslosengeld II wird das Nebeneinander zweier Behördensysteme sowie die unterschiedliche Berechnung der Leistungen von Arbeitslosenhilfe auf der einen Seite und Sozialhilfe auf der anderen Seite beendet. Das bisherige System machte es für viele Leistungsempfänger eher unattraktiv, Arbeit zu niedrigen Löhnen anzunehmen. Bei zunehmender Verweildauer in der Arbeitslosigkeit wurde dem Einzelnen jede Chance und Motivation genommen, jemals wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die öffentlichen Kassen wurden zudem durch dieses System schwer belastet. Allein im letzten Jahr kostete dies den Staat 16,5 Milliarden Euro. Dies ist weder im Interesse der arbeitsfähigen Hilfeempfänger, noch im Interesse einer freiheitlichen Gesellschaft, die für die Eröffnung von Chancen steht. Für den Erhalt dieser zwei Systeme gibt es damit keine überzeugende Begründung! Der von der Verwaltung vorgelegte Vertragsentwurf zwischen der Agentur für Arbeit in Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen, befasst sich mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes. Dabei berücksichtigt der Vertragsentwurf die Einbindung der Kommunen, die in besonderem Maße der Situation von Langzeitarbeitslosen gerecht wird. Sie sind näher an den Betroffenen und haben auch schon in der Vergangenheit bewiesen, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können. Sie sind näher an den Problemen der Betroffenen und können eher passgenaue und flexible Wege für eine Integration in den Arbeitsmarkt entwickeln. Der Vertragsentwurf greift inhaltlich und personell auf funktionierende kommunale Betreuungseinrichtungen zurück. Die Sozialämter der Kommunen werden Leistungssachbearbeiter bereitstellen. Das Personal bleibt also, wo es jetzt schon ist. Das Gesetz sieht vor, dass anteilige Personalkosten übernommen werden, so dass für die Kommunen keine weiteren Kosten entstehen sollen. Hinsichtlich der Gesamtkosten und deren Finanzierbarkeit bestehen jedoch Zweifel, was auch in dem Vermittlungsverfahren seinen Ausdruck fand. Weiterhin sind entgegen den Festlegungen in dem Beschluss aus dem Vermittlungsverfahren für die Kommunen keine verlässlichen Rahmenbedinungen für die Finanzierung ohne Umweg über die Länder geschaffen worden. Dies hätte einer Absicherung im Grundgesetz bedurft. Das entsprechende Landesausführungsgesetz liegt derzeit nur im Entwurf vor! Ein weiterer Punkt, der Anlass zur Sorge gibt, ist die Software der BA, die das Arbeitslosengeld II berechnen soll. Die Software hat die erste Abnahme nicht bestanden. Derzeit ist noch offen, wann eine einwandfrei funktionierende Software tatsächlich einsatzbereit ist. Der Vorstandschef der BA und der Verwaltungsrat haben den Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.1.2005 als "sehr ehrgeizig" bezeichnet und vor den Risiken gewarnt. Damit bleibt im Ergebnis festzustellen, dass es
Für den Landkreis heißt dies, dass der Vertragentwurf in sich zwar schlüssig ist, aber durch die Bundesgesetzgebung eine Rechnung mit Unbekannten aufgemacht wurde - für die der Landkreis wiederum keine Verantwortung trägt. Die Verwaltung hat sich bemüht, so zeitnah wie unter den gegebenen Bedingungen möglich, eine Umsetzung zu realisieren. Die FDP-Fraktion stimmt dem Vertragsentwurf deshalb zu. Ausdrücklich kritisieren möchte wir jedoch das Verfahren, mit dem in der letzten Kreistagssitzung eine Entscheidung durchgepeitscht wurde. Auf der Tagesordnung stand die Delegation von Hartz IV an den Sozial- bzw. Kreisausschuss - keine Entscheidung in der Sache. Die zuständigen Ausschüsse diskutierten damit im Nachhinein. Das stellt den Sinn von Ausschüssen als zur Sache hinführende, beratende und vorentscheidende Gremien auf den Kopf - ganz zu schweigen von der Zulässigkeit eines solchen Verfahrens. Ich fasse die Position der FDP-Kreistagsfraktion zusammen:
Vielen Dank. |