|
Sehr geehrter Herr Landrat,
die FDP-Fraktion hat in ihrer Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2004 auf die drastisch gestiegenen Kosten
hinsichtlich der Entsorgung rechtswidrig abgelagerter Abfälle hingewiesen. Bis Anfang August 2004 wurden für
die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe des Landkreises bereits Euro 69.500 verausgabt. Für die noch zu
erwartenden Entsorgungskosten bis Jahreswende wurden im Nachtragshaushalt noch einmal Euro 13.000 veranschlagt.
In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Um welche Abfallarten handelt es sich bei den rechtwidrigen Abfallablagerungen?
- Auf welchen Informationswegen erhält die Kreisverwaltung Nachricht von den illegalen Abfallentsorgungen?
- Wie schlüsseln sich die nach dem Auffinden dieser illegal abgelagerten Abfälle gewählten
Entsorgungwege auf? Inwieweit wurde bzw. wird die SAM eingeschaltet?
- In welcher Form verschafft sich die Kreisverwaltung Klarheit über die Zusammensetzung solcher rechtswidrig
abgelagerter Abfälle?
- Wie hoch ist der Anteil der Fälle, in denen es durch solche Ablagerungen zu Boden- und/oder
Grundwasserverunreinigungen kam?
- Welchen Anteil haben "büa" (= besonders überwachungsbedürftige Abfälle) an diesen Abfällen?
- In welchem Umfang wurden Ermittlungsverfahren durch die zuständigen Polizeibehörden eingeleitet?
Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage in der nächsten Kreistagssitzung.
Für Ihre Mühe herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lerch
- Fraktionsvorsitzende FDP-Fraktion -
|
|