Pressemeldung vom 02.11.2004 | ||
FDP informiert mit Anfrage über BAföG-Betrug | ||
Mainz-Bingen. Unrechtmäßig bezahlte BAföG-Mittel beschäftigen derzeit die
FDP-Kreistagsfraktion. In einer schriftlichen Anfrage an die Kreisverwaltung wollte die
FDP wissen, in wievielen Fällen des Verdachts auf unrechtmäßige Inanspruchnahme von
BAföG bisher ermittelt werde. Aus der nunmehr vorliegenden Antwort der Kreisverwaltung ergibt sich eine Fallzahl von 431 - betreffend die Schul- und Studienjahre 2000 und 2001. In sämtlichen Verdachtsfällen seien die Antragstellerinnen und Antragsteller gebeten worden, ihr gesamtes Kapitalvermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen. Wie die Verwaltung mitteilt, wurde der geringste Rückforderungsbetrag mit Euro 62,90 ermittelt, der höchste mit Euro 12.570,60. Der Gesamtrückforderungsbetrag belaufe sich auf derzeit Euro 528.800,33. Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft seien alle Rückforderungsfälle dorthin abgegeben worden. Die Strafverfolgung richte sich je nach Schwere der Verfehlung und müsse im Einzelfall entschieden werden. Die Kreisverwaltung rechnet damit, dass die Zahl der Rückforderungsfälle noch weiter steigen wird. Man werde deshalb in Zukunft für jedes Schul- und Studienjahr einen Datenabgleich mit dem Bundesamt der Finanzen und den Daten der BAföG-Rechenzentren, übermittelt durch die ADD Trier, durchführen. Die FDP-Kreistagsfraktion betont in diesem Zusammenhang, dass die Betrugsfälle im Landkreis Mainz-Bingen keinen Ausnahmecharakter haben. Pressemeldungen aus anderen Teilen Deutschlands zu Folge kann man von einer "Betrugswelle beim BAföG" ausgehen, so Helga Lerch, FDP-Fraktionsvorsitzende. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun auch der Deutsche Bundestag das Erschleichen von BAföG durch falsche Angaben im Förderantrag mittels einer Gesetzesänderung erschwert hat," so Helga Lerch abschließend. |