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Sehr geehrter Herr Landrat,
das Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, regelt in der Integrationsverordnung (IntV)
Sprach- und Eingliederungskurse für Ausländer. Künftig haben Neuzuwanderer einen Rechtsanspruch auf die
Teilnahme bzw. eine Teilnahmepflicht an entsprechenden Kursen. Innerhalb der ersten zwei Jahre des Aufenthaltes müssen die
Kurse absolviert werden.
In diesem Zusammenhang stellt die FDP-Fraktion nachfolgende Anfrage:
- Wieviele im Landkreis Mainz-Bingen lebende Ausländer werden - nach Entscheidung der Ausländerbehörde -
Sprachkurse und andere Integrationskurse in den nächsten Monaten besuchen?
- In welchem Umfang werden die Angebote (Integrationskurse, Sprachkurse, Orientierungskurse) derzeit bereits in Anspruch genommen?
- Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Migration, das die Kurse koodinieren soll?
- Gibt es derzeit ein ausreichendes Angebot an Kursen? (Integrationskurse, Sprachkurse, Orientierungskurse)
- Nach dem Gesetz dürften dem Landkreis keine Kosten entstehen. Sind die gesetzlich garantierten Zahlungsströme
gewährleistet? (Kosten der Kurse, Kosten der sozialpädagogischen Betreuung und der Kinderbetreuung)
- Ist eine regionale Streuung des Angebotes gewährleistet, um die im Gesetz vorgesehene "zumutbare Erreichbarkeit"
zu gewährleisten?
- Bei Nicht-Teilnahme bzw. Nicht-Bestehen sieht das Gesetz die Möglichkeit von Sanktionen durch die Ausländerbehörde
vor. Um welche Form von Sanktionen handelt es sich hierbei?
Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage in der Kreistagssitzung am 18. März 2005.
Für Ihre Mühe herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lerch
- Fraktionsvorsitzende FDP-Fraktion -
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