Pressemeldung vom 12.02.2005 | ||
FDP beantragt bessere Aufklärung über Illegalität von Müllablagerungen | ||
Mainz-Bingen. Hat ein Wirtschaftsgut das Ende seiner Lebenszeit erreicht, so wird es für seinen Besitzer zur
Last. Und dieser Last möchte man sich möglichst schnell und ohne großen Aufwand entledigen. Diese Denkweise hat leider
eine lange Tradition. So kennzeichnet die in einigen Gemeinden Rheinhessens auzuttreffende Gewannbezeichnung "Dippekaut" nichts
anderes als dass, was man heute zutreffender als Hausmüll- oder Bauschuttdeponie bezeichnen würde. Ob damals oder heute -
gekennzeichnet war und ist die Entsorgungspraxis durch ein gerüttelt Maß an Illegalität. Dies geht auch aus der Antwort der Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf eine FDP-Anfrage vom 15.10.2004 hervor. Insgesamt liegen der Kreisverwaltung pro Jahr ca. 500 Fälle illegaler Abfallablagerungen vor. Dabei geht es sowohl um die "üblichen Abfälle" wie Altreifen, Kühlschränke und Autobatterien als auch um Abfälle, bei denen der Verdacht auf Umweltschädlichkeit erst durch eine entsprechende Untersuchung erhärtet werden muss (asbesthaltige Eternitplatten, Teeröl, imprägnierte Weinbergspfähle oder Bahnschwellen, mit Holzschutzmittel behandelte Harze o.ä.) . In einigen Fällen werden auch gefährliche Chemikalien einfach in der Landschaft entsorgt. Nach Auffinden dieser illegal abgelagerten Abfälle müssen diese einer korrekten Entsorgung zugeführt werden. Für verbrennbare Abfälle geschieht dies nach Schließung der Kreismülldeponie im Heizmüllkraftwerk in Mainz. Andere Abfälle müssen ggf. als Sondermüll entsorgt werden. Alleine für diese nachträglich legale Entsorgung mußte der Kreis Mainz-Bingen im letzten Jahr ca. 75.000 Euro aufwenden. Damit ist der Schaden, für den die Allgemeinheit aufkommen muss, aber nur unvollständig beschrieben. Nicht erfasst sind damit die Schäden, die durch Boden- und/oder Gewässerverunreinigung verursacht werden und die Kosten, die zur Behebung dieser Schäden aufgewendet werden müssen. Illegale Abfallbeseitigung ist eben kein Kalvaliersdelikt meint die FDP-Fraktion im Kreistag Mainz-Bingen. Sicherlich sind die Zuständigkeiten und Möglichkeiten eines Landkreises in solchen Fragen begrenzt. Doch dass, was im Rahmen der Zuständigkeiten und Müglichkeiten machbar ist, sollte auch getan werden. In diese Richtung zielt daher auch ein Antrag der FDP-Fraktion für die nächste Kreistagssitzung. Darin wird die Kreisverwaltung aufgefordert in geeigneter Form die Bürger über die von illegalen Ablagerungen von Abfällen ausgehenden Gefahren und Kosten zu informieren. Gleichzeitig soll verstärkt auf die legalen Möglichkeiten zur Entsorgung aufmerksam gemacht werden. "Mit diesem Antrag soll das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung geschärft werden", sagte Helga Lerch, FDP-Fraktionsvorsitzende, bei der Vorstellung des Antrages. "Und schließlich sollte man nicht vergessen, dass eine dieser Möglichkeiten, an die sich viele Bürger bereits seit langem gewöhnt haben, auf Initiative der FDP zu stande kam - gemeint ist der Problemmüllbus". |