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Redebeitrag von Walter Strutz / FDP-Kreistagsfraktion zum Rheinbrückenantrag 15. Dezember 2006 Sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren, Mit dem heutigen Antrag, die Untersuchungen für ein Raumordnungsverfahren für die Rheinbrücke bei Bingen fortzuführen unternehmen CDU und FDP einen erneuten Versuch, wirtschaftspolitische und umweltpolitische Verantwortung im Interesse der Bevölkerung in unserer Region zu beweisen und die Basis für eine endgültige Entscheidung zum Bau einer Brücke zu verbreitern. So wie es Zielsetzung der großen Mehrheit in diesem Kreistag war, als am 13. Dezember 2002 mit 41 zu drei Stimmen die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beschlossen wurde. Und wenn SPD und FWG zur Bildung der Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen nach der Kommunalwahl 2004 nicht zum Verzicht auf das Eintreten für eine Brücke genötigt worden wären, dann käme heute eine genauso deutliche Mehrheit für unseren Antrag zustande oder der Antrag hätte überhaupt nicht gestellt werden müssen. Und zwar deswegen, weil es eine Vielzahl von Beweisen gerade aus jüngster Zeit gibt, dass sich umweltbewusstes Handeln und wirtschaftliche Prosperität durchaus vereinbaren lassen. Da die wesentlichen Gründe für die Initiative von CDU und FDP dem vorliegenden Antrag zu entnehmen sind, will ich mich nur auf einige zusätzliche Aspekte beschränken. Wenn ich sehe, wie vor wenigen Wochen sich anscheinend unvereinbare Positionen des BUND und des Flughafens Frankfurt-Hahn in einem für beide Seiten und die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region vernünftigen Kompromiss zum Ausbau der Startbahn vereinbaren ließen, dann sollte doch zumindest ausgelotet werden, ob wir in Mainz-Bingen mit den weiteren Untersuchungen zur Rheinbrücke nicht genauso kompromissfähig sind wie eine hoch gelobte Umweltorganisation, insbesondere von den Grünen hoch gelobt. Im Wissen, dass Verkehrsinfrastruktur Arbeitsplätze schafft und insbesondere jungen Menschen eine Perspektive bietet , um in ihrer Region leben und arbeiten zu können, kam diese Einigung erfreulicherweise zustande. Diese Maxime gilt nicht nur für den Hunsrück, sondern auch für unseren Raum. Meine Fraktion ist auch bei der Rheinbrücke von der Machbarkeit vernünftiger Kompromisse überzeugt! Und dies auch bei der Gewichtung der Erkenntnisse in der Expertenanhörung im Hinblick auf den Lebensraum für Wasser- und Watvögel. Denn auch die EU-Kommission hat wiederholt eine weniger restriktive Handhabung der Natura 2000-Regelungen praktiziert als beispielsweise der Europäische Gerichtshof und soziale und wirtschaftliche Gründe bei der Beurteilung solcher sensiblen Bauwerke für beachtenswert erklärt. Somit ist nicht auszuschließen, dass auch nach den strengen Beurteilungskriterien der EU-Kommission einem solchen Brückenbauwerk unter bestimmten Auflagen zugestimmt würde. Dies, so hoffen wir, werden die weiteren Untersuchungen im Raumordnungsverfahren aufzeigen und damit dem Kreistag eine bessere Basis zur Interessenabwägung liefern. Warum scheuen sich eigentlich einige davor, durch weitere Untersuchungen eventuell klüger zu werden? Die Devise, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, kann doch nicht Grundlage für verantwortliches Handeln sein. Deswegen will der vorliegende Antrag
Und am Ausloten dieser Chancen sollten eigentlich alle Fraktionen in diesem Haus ein Interesse haben. Gerade auch deshalb, weil die Landkreise Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück sich ebenfalls um eine Rheinbrücke bemühen, da sie die positiven Auswirkungen einer solchen Verbindung hoch einschätzen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. |