Rede zum
Antrag "Ehrenamtsförderung"

Redebeitrag von Helga Lerch / FDP-Kreistagsfraktion
zum Antrag "Ehrenamtsförderung"

20. April 2007

Sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren,

mit der Richtlinie zur Ehrenamtsförderung betritt der Landkreis Mainz-Bingen inhaltlich und rechtlich Neuland. Wir haben als FDP dem Antrag der Koalitionsfraktionen in der Haushaltssitzung vom Dezember 2006 nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Überprüfung und Zulässigkeit zugestimmt. Die uns heute zur Abstimmung vorgelegten Kriterien wurden zwar mit der obersten Aufsichtsbehörde erarbeitet und abgestimmt, dennoch ist offen, wie in dem Fall, dass der Rechtsweg von einer Kommune beschritten würde, Gerichte entscheiden würden.

Denkbar wäre, dass die nunmehr vorliegenden Beurteilungskriterien der vorgeschriebenen Ausgleichsfunktion des Landkreises nicht in vollem Umfang genüge tun.

Denkbar wäre des Weiteren, dass für die Bezugsdauer der Förderung immer die gleichen Kommunen (derzeit sind es 13) außen vor blieben. Und dies vielleicht nur deshalb, weil diese Gemeinden in der Vergangenheit zu Gunsten der Haushaltskonsolidierung Projekte zurückgestellt haben. Es bleibt der Beigeschmack, dass leistungsfähige Gemeinden für Leistung bestraft werden könnten.

Was spricht nun für den Antrag?
Ehrenamtliches Engagement ist ein wertvolles Gut, das gefördert werden muss. Gerade die Politik muss dankbar sein, dass viele Menschen im Ehrenamt tätig sind. Unsere Gesellschaft wird dadurch reicher - nicht nur weil Milliarden gespart werden - sondern weil unser Zusammenleben mitmenschlicher und lebenswerter wird.
Für den Antrag spricht des Weiteren - und hier gebührt Ihnen Herr Heinisch großes Lob - dass Sie versucht haben, die Beurteilungskriterien auf die breitest mögliche Basis zu stellen. Wenn ich die ursprüngliche Koalitionsfassung mit den nun vorliegenden Kriterien vergleiche, so haben sich die Richtlinien deutlich verbessert. Mangelnde Leistungsfähigkeit wird nunmehr auf der Grundlage umfangreicher Haushaltsdaten definiert. Dazu gehören unausgeglichene Haushalte im aktuellen Jahr und in den zwei Jahren davor oder wenn ein Ausgleich nur durch Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt erfolgt ist. Oder die Gewährung von Zuschüssen durch den Antragsteller zu einem unausgeglichenen Haushalt führen würde. Mangelnde Leistungsfähigkeit kann auch gegeben sein, wenn die Pro-Kopf-Verschuldung des Antragstellers deutlich über der Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gebietskörperschaft liegt.

Auf dieser Grundlage ergibt sich nunmehr eine ebenso sinnvolle Staffelung, die eine Förderung von 50% - 70% oder 90% möglich macht.

Wir begrüßen des Weiteren, dass die jeweiligen Kommunen quasi als vorgeschaltete Stelle in den zuständigen politischen Gremien entscheiden, ob ein Antrag dem Kreisausschuss zur Bewilligung der Förderung vorgelegt wird. Damit erfolgt eine klare politische Prioritätensetzung dort, wo die Fördermaßnahmen zuerst spürbar werden.

Im Blick auf die Zukunft erwarten wir allerdings von der Verwaltung, dass die Bewilligungskriterien hinsichtlich der Förderfähigkeit jedes Jahr neu überprüft werden und die jeweils aktuelle Bedürftigkeit ermittelt wird.

Wir wünschen uns, dass die stabilen wirtschaftlichen Eckdaten und die hervorragende Einnahmenseite dieses Landkreises sich positiv auf die Kommunen und die dort praktizierte wertvolle ehrenamtliche Arbeit auswirken wird.

Die FDP stimmt der Neufassung der Richtlinien zu.