Rede zur
Höherstufung der hauptamtlichen Beigeordneten

Redebeitrag von Helga Lerch / FDP-Kreistagsfraktion
zur Höherstufung der hauptamtlichen Beigeordneten

20. April 2007

Sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren,

es grenzt schon an politische Dreistigkeit wenn uns heute eine Verwaltungsvorlage vorgelegt wird, die die Höherstufung der hauptamtlichen Beigeordneten zum Inhalt hat. Als Begründung wird angeführt, dass die für die Höherstufung erforderliche Amtszeit von 2 Jahren mit Datum vom 31.12.2006 vollendet ist.

Ein rechtlich völlig korrekter Vorgang. Aber hier geht es nicht um eine rechtliche Würdigung, sondern um einen politisch höchst umstrittenen Vorgang!

Ich darf daran erinnern, dass am 1. September 2004 erstmals in der Geschichte dieses Landkreises eine Hauptsatzung mit den Stimmen von SPD, FWG und Grünen dahingehend geändert wurde,dass die Hauptamtlichkeit möglich wurde. Die Koalition aus SPD, FWG und Grünen wurde politisch durch die Hauptamtlichkeit erst möglich und ist deshalb nichts anderes als ein politischer Deal auf Kosten des Steuerzahlers!

Es geht meine Damen und Herren dabei nicht um die betroffenen Personen - ich möchte Amt und Person bewusst trennen - sondern es geht schlichtweg um die Frage des politischen Anstandes!

Das Argument der Grünen - damals in der AZ nachzulesen - war (Zitat) "dass wirtschaftlich schwierige Zeiten verstärkte Anstrengungen erfordern."

Meine Damen und Herren von den Grünen - die Zeiten haben sich erheblich verbessert, unser Landkreis ist die Nummer 1 in RLP - und wir alle wissen, dass das nicht eine parteipolitische Leistung ist. Diese gute Situation wird auch in absehbarer Zeit so bleiben. Unsere Haushaltsdaten sind beneidenswert - also ziehen Sie daraus die Konsequenz - fordern Sie nicht mehr Geld, machen Sie die Hauptamtlichkeit rückgängig. Das wäre politische Glaubwürdigkeit!

Nach § 45 Abs. 1 der LKO beträgt die Amtszeit der Beigeordneten 8 Jahre. Die Wahlperiode des Kreistages beträgt 5 Jahre. Damit kann der Wähler im Rahmen seiner politischen Wahlfunktion nicht als Korrektiv im Hinblick auf die hauptamtlichen Beigeordneten wirken. Eine politische Festlegung über die Wahlperiode hinaus, öffnet der Politikverdrossenheit Tür und Tor. Dies ist mit unserer Grundhaltung nicht vereinbar. Wir haben uns immer für die Stärkung der Bürgerrechte eingesetzt - Kumulieren, Panaschieren, die Urwahl der Bürgermeister und Landräte gehen auf uns zurück.

Deshalb unser klares Nein zur Hauptamtlichkeit und zur Höherstufung!