Anfrage vom 01.03.2008

Anfrage der FDP-Fraktion: Einführung der Doppik im Landkreis Mainz-Bingen

Sehr geehrter Herr Landrat,

die FDP-Kreistagsfraktion bittet um Behandlung der nachfolgenden Anfrage in der Sitzung des Kreistages am 25. April 2008.

Zum 01. 01. 2009 soll auch im Landkreis Mainz-Bingen die Buchführung von der klassischen Kameralistik auf die doppelte Buchführung in Konten ("DOPPIK") umgestellt werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
  1. Wann ist mit der Vorlage einer Eröffnungsbilanz zu rechnen und wie wird der entsprechende Kontenrahmen aussehen?
  2. Sieht die Kreisverwaltung eine Möglichkeit den Fraktionen zur Vorbereitung ihrer Beratungen diesen Kontenrahmen vorab zu Verfügung zu stellen?
  3. Bis zu welcher Höhe werden Beteiligungen des Landkreises beim Vermögen erfasst werden?
  4. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Abgrenzung gegenüber Eigenbetrieben des Kreises?
  5. In welcher Form gedenkt die Kreisverwaltung die Bürger im Landkreis über diese Umstellung zu informieren?
  6. Ist beabsichtigt den jeweiligen Haushalt ins Internet einzustellen und somit den interessierten Bürgern zugänglich zu machen?
  7. Kann die Kreisverwaltung den Aufwand zur Erstellung der Eröffnungsbilanz in Personenstunden beziffern?
  8. Hat sich nach den Erfahrungen der Kreisverwaltung die Gemeindeeröffnungsbilanz-Bewertungsverordnung als praktikables Instrument bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz herausgestellt oder bestand nennenswerter Klärungsbedarf und, falls ja, in welchen Bereichen?
  9. Wer nimmt die Bewertung des Vermögens vor?
  10. Wann und in welchem Umfang wird die Fortbildung der Mandatsträger erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen


Helga Lerch
- Fraktionsvorsitzende FDP-Fraktion -