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Sehr geehrter Herr Landrat,
die FDP-Kreistagsfraktion bittet um Behandlung der nachfolgenden Anfrage in der Sitzung des Kreistages am
25. April 2008.
Zum 01. 01. 2009 soll auch im Landkreis Mainz-Bingen die Buchführung von der klassischen Kameralistik auf die doppelte
Buchführung in Konten ("DOPPIK") umgestellt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wann ist mit der Vorlage einer Eröffnungsbilanz zu rechnen und wie wird der entsprechende Kontenrahmen aussehen?
- Sieht die Kreisverwaltung eine Möglichkeit den Fraktionen zur Vorbereitung ihrer Beratungen diesen Kontenrahmen vorab
zu Verfügung zu stellen?
- Bis zu welcher Höhe werden Beteiligungen des Landkreises beim Vermögen erfasst werden?
- Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Abgrenzung gegenüber Eigenbetrieben des Kreises?
- In welcher Form gedenkt die Kreisverwaltung die Bürger im Landkreis über diese Umstellung zu informieren?
- Ist beabsichtigt den jeweiligen Haushalt ins Internet einzustellen und somit den interessierten Bürgern zugänglich
zu machen?
- Kann die Kreisverwaltung den Aufwand zur Erstellung der Eröffnungsbilanz in Personenstunden beziffern?
- Hat sich nach den Erfahrungen der Kreisverwaltung die Gemeindeeröffnungsbilanz-Bewertungsverordnung als praktikables
Instrument bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz herausgestellt oder bestand nennenswerter Klärungsbedarf und, falls
ja, in welchen Bereichen?
- Wer nimmt die Bewertung des Vermögens vor?
- Wann und in welchem Umfang wird die Fortbildung der Mandatsträger erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lerch
- Fraktionsvorsitzende FDP-Fraktion -
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