Antrag vom 15.04.2008 | ||
Mediationsverfahren zum Rohstoffabbau | ||
Sehr geehrter Herr Landrat, die FDP-Fraktion bittet um Behandlung des nachfolgenden Antrages in der Kreistagssitzung vom 25. April 2008. Der Kreistag möge beschließen: Die Kreisverwaltung wird beauftragt ein Mediationsverfahren einzuleiten und durchzuführen, um die schwierige und verfahrene Situation und unterschiedlichen Interessen hinsichtlich des Rohstoffabbaus im Landkreis Mainz-Bingen zu bündeln und die Interessengruppen und Behörden einzubinden. Begründung: Seit Jahren versuchen Gemeinden und Städte in vielen Gesprächen auf unterschiedlicher Ebene das aus dem Rohstoffabbau an der Hangkante des rheinhessischen Plateaus sich ergebende Verkehrsaufkommen für die jeweilige örtliche Situation vertraglich zu regeln. Die jeweiligen Besprechungsergebnisse und Zielvorstellungen wurden ebenso regelmäßig von oder in Teilen der Gesprächspartner nicht akzeptiert. Kennzeichnend für die langjährige Situation ist ein Bericht der Arbeitsgruppe Verkehr im Welzbachtal in der Allgemeinen Zeitung vom 17. März 2008 mit den Worten "Lösungen seien in der Vergangenheit an den Interessen unterschiedlicher Gruppen gescheitert." Die im letzten Jahr in der Kreisverwaltung stattgefundene Anhörung der verschiedenen Interessengruppen hatte die Interessenlage bereits deutlich gemacht. Seit einiger Zeit ist nun bekannt, dass mangels verkehrstechnischer Lösungen im Abbau selbst die Ursache liegt und konsequenter Weise nun hier als Hebelwirkung der Abbau grundsätzlich und damit die Verkehrsfolge verhindert werden soll. Basis der Abbaugenehmigungen durch den Kreis ist der aus dem LEP III abgeleitete Regionale Raumordnungsplan. Im Anhörungsverfahren stimmten Kommunen dem Abbau im Blick auf eine verkehrstechnische Lösung dem konkreten Raumordnungsplan bedingt zu. Verkehrslösungen sind jedoch nicht Aufgabe der Raumordnung. Eine andere Verwaltungsstelle bekennt klipp und klar, die Dimension der Abbauflächen im Verfahren nicht erkannt zu haben und versucht u.a. mit angekündigten Rechtsmitteln bis zum BVerwG die Gültigkeit und Anwendung des ROP zu unterbinden. In diesem Bereich ist auf Initiative einer Partei die Gründung einer Bürgerinitiative festzustellen,in deren Vorstand sogar ein Verbandsbürgermeister mitwirkt. (AZ vom 04.04.2008) Die jahrelangen vergeblichen Lösungsbemühungen zum Abbau und Sicherung der ausgewiesenen Vorrangflächen und mangel- sowie fehlerhafte Bearbeitung beim Anhörungsverfahren zum ROP aus LEP III macht es u.E. sinnvoll eine zusammengefasste Betrachtung,Bewertung und Entscheidung aller am Prozess beteiligter Stellen, Gruppen und Betroffener in einem Mediationsverfahren herbei zu führen. Mit freundlichen Grüßen Helga Lerch Fraktionsvorsitzende |