Pressemeldung vom 22.08.2011 | ||
"Voll daneben!" - FDP Mainz-Bingen zur gescheiterten Wahl eines 2. hauptamtlichen Beigeordneten | ||
Ingelheim. Im gescheiterten Versuch der aus SPD, Grünen und FWG gebildeten Koalition, Jens Voll als
zweiten hauptamtlichen Beigeordnetem zu etablieren, sieht die FDP im Landkreis Mainz-Bingen ein Beispiel dafür,
wie man es nicht machen sollte. Fraktionsvorsitzende Helga Lerch dazu: "Dass den Grünen nach dem Weggang von Irene Alt in die Landesregierung ein Vorschlagsrecht für die Nachfolge zustand, ist unstreitig. Dass es bei der Suche nach einem geeigneten Kandidaten zu einem Dissens zwischen Parteibasis und Fraktion kam, war den Grünen sicher unangenehm. Dass man aber um das interne Abstimmungsergebnis für Herrn Voll eine Art Staatsgeheimnis machte, ist ein Hohn. Und das ausgerechnet von einer Partei, die von anderen stets die absolute Transparenz fordert." Fraktionskollege Jörg Berres sieht im Verhalten der Mehrheitsfraktionen in dieser Angelegenheit einen Ausdruck von "Arroganz der Macht" - einem Verhalten, zu dem in ihren Augen auch die Grünen selbst beitrugen. "Der Mythos der selbsternannten politischen Saubermänner ist dahin - im Kreis und im Land!" äußerte Walter Strutz angesichts der Situation und machte zugleich klar "Wir empfinden keine Schadenfreude bei all dem - wir fordern aber alle Beteiligten auf, Konsequenzen aus dem zu ziehen. Und damit meinen wir gewiss nicht die Suche nach den sogenannten Abweichlern!". Michael Hanne und Hans-Christoph Schultz pflichteten dem bei und erinnerten gleichzeitig an die Bedenken, die die FDP-Fraktion schon auf dem ganzen Weg hin zur Einführung der Hauptamtlichkeit des zweiten Kreisbeigeordneten geäußert habe. In diesem Amt gehe es weniger um das Setzen sozialpolitischer Signale - diese würden auf höherer Ebene (Bund und Land) gesetzt. Es gehe vielmehr überwiegend um das Umsetzen von Vorgaben. Ob dafür im Landkreis eine mit B2/B3 besoldete Position geschaffen werden musste, zweifelt die FDP auch heute noch an. Und dass angesichts einer Amtszeit eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten von acht Jahren - also über eine Wahlperiode hinaus - dem Bürger eine Einflussnahme auf die Besetzung dieser Position über seinen Stimmzettel beschnitten werde, findet auch nicht die Zustimmung der Liberalen. Auf politische Ziel- und Schwerpunktsetzungen müsse der Bürger aber mit seinem Votum Einfluss nehmen können - und das sei mit ehrenamtlichen Beigeordneten, deren Amtszeit an die Wahlperiode gekoppelt sei, am besten gewährleistet. Abschließend bedauerten die Fraktionsmitglieder in ihrer Nachbetrachtung der Kreistagssitzung vom 19. August, dass neben den handelnden Personen möglicherweise auch das Amt an sich Schaden genommen habe. Der Geschäftsbereich des 2. Kreisbeigeordneten ist in der Ausschreibung der Stelle mit "Kreisjugendamt", "Sozialamt" und "Jobcenter" beschrieben - die in ihrem Selbstverständnis die Bürger als Kunden ansehen müssten, für die sie eine Dienstleistung erbringen. Die berechtigten Interessen dieser Kunden dürften aber nicht auf dem Altar politischer Ränkespiele oder dem möglichen Begleichen persönlicher Rechnungen geopfert werden. |