Antrag vom 27.02.2012 der Fraktionen von CDU, FDP, FWG & Grünen

Einrichtung eines Fahrgastbeirates für den Landkreis Mainz-Bingen

Sehr geehrter Herr Landrat,

die CDU, FDP, FWG & Grünen Fraktionen bitten um Behandlung des nachfolgenden Antrages in der Kreistagssitzung am 09. März 2012.

Der Kreistag möge beschließen:

Einrichtung eines Fahrgastbeirates für den Landkreis Mainz-Bingen


Die Herausforderungen an den öffentlichen Personen-Nahverkehr steigen immer weiter, auch deshalb, weil viele Menschen aus Kostengründen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, um ihre Kfz-Kosten beherrschbar zu halten. Mit dieser Entwicklung einher geht auch ein deutliches Ansteigen der Schülerzahlen, die zu ihren Schulen verbracht werden müssen.

Diese Tatsachen stellen an die Verantwortlichen und Betreiber des ÖPNV große Anforderungen zur Einrichtung eines benutzerfreundlichen Netzes und kundenorientierten Fahrplanes, in die nach den gesetzlichen Vorgaben auch die Schülerbeförderung weitestgehend einzubinden ist. In dem ÖPNV - Angebot müssen auch ausreichende und zweckdienliche Angebote für alle die Menschen eingebunden sein, die aus besonderen persönlichen Gründen auf diese öffentlichen Angebote zwingend angewiesen sind, z.B. die Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen. Und schließlich muss das Angebot nicht nur eine gute und zügige Beförderung sicherstellen, sondern auch den Anforderungen einer verantwortbaren Finanzierbarkeit entsprechen.

Um alle diese Belange bei der Gewährleistung des ÖPNV und der Schülerbeförderung sowie aller anderen Benutzer in ein gutes und kundenfreundliches Angebot einfließen zu lassen, beschließt der Kreistag
  1. Einen Fahrgastbeirat zu bilden, der im Bereich des Landkreises Mainz-Bingen als Berater der Verwaltung und der Beförderungsunternehmen wirken soll.
  2. Dem Fahrgastbeirat sollen angehören
    • 1 Vertreter aus jeder im Kreistag vertretenen Fraktion
    • 1 Vertreter des ÖPNV – Vereins und je 1 weiterer Vertreter ihm vergleichbarer Gruppen/Vereine mit vergleichbarer Zielsetzung
    • jeweils 1 Vertreter für eine Schulart der in der Trägerschaft des Kreises befindlichen Schulen (Gymnasien, IGS, Realschule plus, Förderschule und BBS). Die Vertreter sollen der Schulleitung angehören.
    • jeweils 1 Vertreter der im Landkreis eingerichteten Privatschulen
    • jeweils 1 Vertreter aus den Schulelternbeiräten für eine Schulart der in der Trägerschaft des Kreises befindlichen Schulen (Gymnasien, IGS, Realschule plus, Förderschule und BBS)
    • jeweils 1 Vertreter der Schülervertretungen einer Schulart der in der Trägerschaft des Kreises befindlichen Schulen (Gymnasien, IGS, Realschule plus, Förderschule und BBS)
    • jeweils 1 Vertreter von RNN, ORN, des ZVSV RLP-Süd und Stadtwerken, soweit sie Beförderungsaufgaben übernommen haben
    • 1 Vertreter aus dem Seniorenbeirat im Landkreis
    • 1 Vertreter aus dem Beirat für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) des Landkreises
    • jeweils 1 Vertreter aus den Städten, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden im Landkreis
    • sowie der Umweltschutzbeauftragte und der zukünftige Beauftragte für Kreisentwicklung und Beschäftigung.
  3. Der Fahrgastbeirat tritt immer dann zusammen, wenn die Planungen zur Erstellung oder Änderung eines Fahrplanes anlaufen. Er ist bei den Diskussionen zur Einrichtung neuer Linien, Streckenänderungen und auch Haltstellen möglichst frühzeitig zu beteiligen.
  4. Die Träger des ÖPNV sollen die Anregungen in ihre Planungen weitestgehend einbinden. Sie sind aber an Beschlüsse des Fahrgastbeirates nicht gebunden.
  5. Fahrtkosten werden erstattet (keine Aufwandsentschädigung).



Mit freundlichen Grüßen

Dorothea SchäferHelga LerchErwin MalkmusMichael Stüber
CDU-FraktionFDP-FraktionFWG-FraktionFraktion Bündnis 90/Die Grünen
FraktionsvorsitzendeFraktionsvorsitzendeFraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzender