Anfrage der Fraktionen von CDU, FDP & FWG vom 02.05.2012

Mögliche Auswirkungen der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Umsatzsteuer

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10 entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder – im Wettbewerb zu Privaten – auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Dabei reicht es nicht aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde. Diese, auf einem EuGH-Urteil von 2008 beruhende, geänderte Sichtweise führt zu einer erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand im Vergleich zur gegenwärtigen Besteuerungspraxis der Finanzverwaltung; sie kann sich bei Investitionsmaßnahmen aber auch zugunsten der öffentlichen Hand auswirken.

Wir bitten die Kreisverwaltung um Prüfung, welche Leistungen des Landkreises hiervon im Einzelnen betroffen sind und welche möglichen finanziellen Auswirkungen mit der Umsetzung des o.g. Urteils für den Landkreis bzw. die Nutzer dieser Leistungen verbunden sein werden.

Wir bitten um Beantwortung der Anfrage in der Kreistagssitzung am 22. Juni 2013.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim GerhardHelga LerchErwin Malkmus
CDU-FraktionFDP-FraktionFWG-Fraktion
FraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzendeFraktionsvorsitzender