Antrag vom 27.11.2013 der Fraktionen von CDU, FDP & FWG

Förderung ehrenamtlicher Jugendtreffs

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Kreiskoalition aus CDU, FDP und FWG bittet um Behandlung des nachfolgenden Antrages in der Kreistagssitzung am 13.12.2013.

Der Kreistag möge beschließen:

Die Förderung ehrenamtlicher Jugendtreffs wird ausgeweitet, um flächendeckend Jugendarbeit im Landkreis verstärkt zu unterstützen. Dazu soll die Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung dahingehend angepasst werden, dass
  • der Betrag zur Förderung von Jugendtreffs von 250€ auf 500€ erhöht wird,
  • zukünftig auch Jugendtreffs in Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern gefördert werden können,
  • die anteilige Förderung von Honorarkräften bzw. Mitarbeiter/innen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in ehrenamtlich geführten Jugendtreffs ermöglicht wird (50%-Förderung).

Die Haushaltsstelle 3.6.2.0.2.55590400 im Teilbereich der Förderung von ehrenamtlichen Jugendtreffs wird von derzeit 26.700€ auf 50.000€ erhöht und die Richtlinien werden entsprechend angepasst.



Begründung:
Nach §12 SGB VIII i.V. mit §74 Abs.1 SGB VIII ist die Tätigkeit der Jugendverbände zu fördern und nach §79 Abs.2 SGB VIII ein angemessener Anteil der Ausgaben der Jugendhilfe für die Jugendarbeit einzusetzen.

Jugendarbeit nimmt im Rahmen der Prävention einen besonderen Stellenwert ein.
Die bisherige Regelung der Förderung von Jugendtreffs sieht vor, Jugendtreffs in Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern mit einem Betrag in Höhe von 250€ auf Antrag zu fördern. Aufgrund der knappen finanziellen Ressourcen auch von Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern ist eine Veränderung und Anpassung der Richtlinie sinnvoll. Durch die Erhöhung des Förderbetrags auf 500€ auf Antrag können Jugendtreffs ihre Attraktivität zusätzlich erhöhen und dadurch verstärkt jugendtypische Angebote machen, sowie der präventive Charakter dieser Einrichtungen gestärkt werden.
Durch die anteilige Förderung von Honorarkräften bzw. Mitarbeiter/innen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in ehrenamtlich geführten Jugendtreffs, kann die Qualität der Jugendarbeit darüber hinaus dauerhaft gesichert werden. Damit können Probleme fehlender Betreuung von Jugendtreffs und fehlender Ansprechpartner vermindert werden. Besonders Kommunen mit schwierigen Haushaltssituationen können von dieser neuen Regelung profitieren.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim GerhardHelga LerchErwin Malkmus
CDU-FraktionFDP-FraktionFWG-Fraktion
FraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzendeFraktionsvorsitzender