Anfrage vom 02.08.2015

Anfrage der FDP-Fraktion: Schulbuchausleihe

Sehr geehrter Herr Landrat,

in Rheinland-Pfalz wird das Prinzip der Lernmittelfreiheit in Form der Schulbuchausleihe praktiziert. Abgesehen davon, dass dieses Verfahren für die Schulen Jahr für Jahr mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden ist, fallen bei dem alle drei Jahre stattfindenden turnusmäßigen Austausch ("alt" gegen "neu") der entliehenen Bücher erfahrungsgemäß viele Alt-Exemplare an, die noch in einem ordentlichen Zustand sind.

Wir bitten daher die Kreisverwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen in der Sitzung des Kreistages am 9. Oktober 2015.
  1. Auf der Grundlage welcher Beschlüsse und/oder Verordnungen erfolgt im Rahmen der Schulbuchausleihe dieHerausnahme von Büchern aus dem Ausleih-Zyklus?
  2. Was geschieht mit den Büchern nach ihrer Herausnahme aus dem Ausleih-Zyklus?
  3. Hat der Schulträger Einfluss auf die eventuelle weitere Verwendung dieser aus dem Ausleih-Zyklus herausgenommenen Bücher?


Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Helga Lerch
Fraktionsvorsitzende