Anfrage vom 24.02.2017 | ||
Anfrage der FDP-Fraktion: Kreisstraßen | ||
Sehr geehrter Herr Landrat, durch Gesetz ist festgelegt in welche Klassifizierung eine Straße einzuordnen ist. Dies gilt für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hat festgestellt, dass Gemeindestraßen teilweise oder ganz als Kreisstraßen klassifiziert sind, die nach den gesetzlichen Normen nicht als Kreisstraßen eingestuft werden dürften. Da das Land Rheinland-Pfalz nach der bestehenden Rechtslage nur Kreisstraßen bei Reparaturen bezuschussen kann, hätte dies zur Folge, dass diese falsch klassifizierten Gemeindestraßen bei zukünftigen Reparaturen nach der bestehenden Rechtslage nur noch letztmalig einen Landeszuschuss erhalten können, wenn sie nach der Umstufung noch einen Fördertatbestand nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz erfüllt. Wir fragen deshalb die Kreisverwaltung:
Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage in der Kreistagssitzung am 7. April 2017. Mit freundlichen Grüßen Helga Lerch, MdL Fraktionsvorsitzende |