Anfrage vom 24.02.2017

Anfrage der FDP-Fraktion: Kreisstraßen

Sehr geehrter Herr Landrat,

durch Gesetz ist festgelegt in welche Klassifizierung eine Straße einzuordnen ist. Dies gilt für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hat festgestellt, dass Gemeindestraßen teilweise oder ganz als Kreisstraßen klassifiziert sind, die nach den gesetzlichen Normen nicht als Kreisstraßen eingestuft werden dürften. Da das Land Rheinland-Pfalz nach der bestehenden Rechtslage nur Kreisstraßen bei Reparaturen bezuschussen kann, hätte dies zur Folge, dass diese falsch klassifizierten Gemeindestraßen bei zukünftigen Reparaturen nach der bestehenden Rechtslage nur noch letztmalig einen Landeszuschuss erhalten können, wenn sie nach der Umstufung noch einen Fördertatbestand nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz erfüllt.

Wir fragen deshalb die Kreisverwaltung:
  1. Wieviel Kilometer Straßen sind mit welchem Wert in der Gesamtbilanz nach §57 GemHVO des Landkreises Mainz-Bingen als Kreisstraßen ausgewiesen?
  2. Wieviel Kilometer Straßen mit welchem Wert wären nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs als Gemeindestraßen anstatt als Kreisstraßen zu klassifizieren?
  3. Für welche dieser Straßen sind in den nächsten 5 Jahren größeren Reparaturen vorgesehen?
  4. Mit welchen Kosten müsste die Kreisverwaltung hinsichtlich der Reparaturen innerhalb der nächsten 5 Jahre rechnen?


Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage in der Kreistagssitzung am 7. April 2017.

Mit freundlichen Grüßen


Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende