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Sehr geehrter Herr Landrat,
in den letzten Tagen sorgte der Fall der nach Armenien abgeschobenen Marine Nikoghosyan und ihrer Tochter durch die Bad Kreuznacher Ausländerbehörde für Schlagzeilen. Diese Abschiebung erfolgte trotz eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses der Betroffenen. Ein "Ausreisegespräch" hat in diesem Fall nicht stattgefunden. Wir bitten auf diesem Hintergrund die Kreisverwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wieviele Abschiebungen wurden von der Ausländerbehörde des Landkreises in den letzten 3 Jahren vorgenommen?
- Wie wird der genaue Aufenthaltsort der Abzuschiebenden in dem Land, in das die Abschiebung erfolgt, festgelegt?
- Wie geht die Kreisverwaltung vor, wenn sich die Ausreisepflichtigen in einem Ausbildungsverhältnis befinden?
- Wird vor der Vornahme der Abschiebung mit den Betroffenen noch einmal ein "Ausreisegespräch" geführt, um sich ein Bild von der individuellen Situation der Ausreisepflichtigen zu verschaffen?
- Wieviel Zeit wird den Abzuschiebenden für das Packen ihrer Habseligkeiten gelassen?
- Was geschieht mit dem Eigentum der Abzuschiebenden, das bei der Rückführung nicht mitgenommen werden kann/darf?
- Welche Kosten werden den Betroffenen bei ihrer Abschiebung in Rechnung gestellt?
- Wie wird die Auflösung/Kündigung vertraglicher Verpflichtungen gehandhabt, die die Ausreisepflichtigen gegebenenfalls während ihres Aufenthalts im Kreisgebiet eingegangen sind (Arbeitsverträge, Mietverträge, Versicherungsverträge, Kreditverträge etc.)?
- Werden nach Bedarf auch Dolmetscher hinzugezogen?
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende
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