Anfrage vom 09.06.2017

Anfrage der FDP-Fraktion: Hilfen für die Erstausstattung einer Wohnung (§24 SGB II)

Sehr geehrter Herr Landrat,

im Rahmen von § 24 SGB II können vom Jobcenter / der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Hilfen für die Erstausstattung einer Wohnung gewährt werden. Dabei stellt sich die Frage nach den angemessenen Beträgen, die für die einzelnen bewilligten Gegenstände angesetzt werden.

Wir bitten daher die Kreisverwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Kreistagssitzung:
  1. Gibt es von der Bundesagentur für Arbeit eine verbindliche Preisliste, die für die Bewilligung der beantragten Gegenstände der Erstausstattung herangezogen werden kann?
  2. Falls nein – wie setzt das Jobcenter / die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die angemessenen Preise für diese Gegenstände fest?
  3. Von wann stammt die derzeit für die Bewilligungen zugrundegelegte Preisliste?
  4. Wird diese Preisliste aktualisiert und – falls ja – in welchen Abständen?
  5. Wer wirkt bei der Erstellung dieser Preislisten mit?
  6. Gibt es hinsichtlich dieser Preislisten einen Abgleich bzw. Erfahrungsaustausch mit anderen Jobcentern / Kreisverwaltungen?


Mit freundlichen Grüßen


Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende