Anfrage vom 09.06.2017 | ||
Anfrage der FDP-Fraktion: Hilfen für die Erstausstattung einer Wohnung (§24 SGB II) | ||
Sehr geehrter Herr Landrat, im Rahmen von § 24 SGB II können vom Jobcenter / der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Hilfen für die Erstausstattung einer Wohnung gewährt werden. Dabei stellt sich die Frage nach den angemessenen Beträgen, die für die einzelnen bewilligten Gegenstände angesetzt werden. Wir bitten daher die Kreisverwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Kreistagssitzung:
Mit freundlichen Grüßen Helga Lerch, MdL Fraktionsvorsitzende |