Anfrage vom 16.09.2017

Anfrage der FDP-Fraktion: Prostituiertenschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Landrat,

nach dem am 01.07.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz haben die Landkreise Beratungsaufgaben zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Kreistagsfraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
  1. Inwieweit ist das Gesundheitsamt Mainz-Bingen auf die neue Aufgabe vorbereitet? (inhaltlich/personell)
  2. Welche zusätzlichen Verwaltungsabläufe (z.B. Anmeldeverfahren von Einrichtungen und Einzelpersonen) werden auf den Landkreis zukommen?
  3. Wie schätzt die Kreisverwaltung den denkbaren Verwaltungsumfang ein?
  4. Geht die Kreisverwaltung davon aus, dass Einnahmen (Gebühren) die zu erwartenden Kosten decken? (Refinanzierungsaspekt)


Wir bitten um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Kreistages am 29.09.2017.

Mit freundlichen Grüßen


Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende