Anfrage vom 16.03.2018

Anfrage der FDP-Fraktion: Eingliederungshilfe

Sehr geehrter Frau Landrätin,

die FDP-Kreistagsfraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der Kreistagssitzung am 15.08.2018:

Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Länder den oder die Träger der Eingliederungshilfe bestimmen. Das bisherige Abgrenzungsmerkmal nach der Wohnform hat durch die Regelungen des BTHG ab dem Jahr 2020 keine Gültigkeit mehr. Der Entwurf zum Landesausführungsgesetz definiert eine neue Abgrenzung.

Träger der Eingliederungshilfe für die erwachsenen Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr soll das Land sein, das die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der individuellen Leistungsgewährung heranzieht. Für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende des Regelschulbesuches sollen die Landkreise und kreisfreien Städte die Trägerschaft übernehmen.

Dies vorausgeschickt frage ich die Kreisverwaltung:
  1. Wie gestaltet sich die Kostenentwicklung bei der Eingliederungshilfe für den Kreishaushalt Mainz-Bingen in den letzten 10 Jahren? (Aufgliederung nach Jahren)
  2. Welche Verbesserungen/Verschlechterungen sieht die Kreisverwaltung in den neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes hinsichtlich der Eingliederungshilfe im Hinblick auf
    • Menschen mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr?
    • Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr?
  3. Sieht die Kreisverwaltung Auswirkungen auf die Größe des Mitarbeiterstabes? Müssten evtl. weitere Mitarbeiter eingestellt werden?


Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Helga Lerch, MdL
Fraktionsvorsitzende