Antrag vom 06.06.2000 | ||
Stärkung der Arbeit des Behindertenbeauftragten |
||
Herrn |
||
6. Juni 2000 | ||
Die F.D.P.-Fraktion bittet den Kreistag Mainz-Bingen folgenden Beschluss zu fassen: Der Kreistag Mainz-Bingen fordert die Hinzuziehung des Behindertenbeauftragten bei Planung, Umbau/Erweiterung öffentlicher kreiseigener Gebäude. Die Kreisverwaltung wird beauftragt ein Modell zu entwickeln, das die Auszeichnung vorbildlicher Einrichtungen im Landkreis gemäß § 51 der LbauO durch eine Hinweistafel ”Behindertenfreundliches Gebäude” zum Inhalt hat. Begründung: Um die Situation rnobilitätseingeschränkter Personen im Landkreis zu verbessern, ist die Unterstützung und Stärkung der Stellung des Behindertenbeauftragten notwendig. Mit der zeitnahen Beteiligung des Beauftragten an Bauvorhaben des Kreises kann Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden. § 51 der Landesbauordnung hat den barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden zum Inhalt. Vielfach ist diese gesetzliche Verankerung in der Praxis nicht ausreichend umgesetzt. Dies gilt auch für privat betriebene öffentliche Einrichtungen wie Restaurants, Banken, Arztpraxen etc. Die F.D.P. fordert deshalb die Installation von Hinweistafeln, um der gesetzlichen Regelung Nachdruck zu verleihen und für betroffene Menschen Transparenz zu schaffen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Wir bitten den Antrag in der nächsten Sitzung des Kreistages nach der Sommerpause zu behandeln. 6. Juni 2000 gez. Ingrid Raddatz |
||
Pressemeldung zum Thema |