Anfrage vom 20.01.2002 | ||
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen |
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Herrn |
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20. Januar 2002 | ||
An den Vorsitzenden des Kreistages Herrn Landrat Schick Für die Kreistagssitzung am 15.02.2002 stellt die FDP-Fraktion folgende Anfrage: Am 01.07.2001 trat das einheitliche Rehabilitationsgesetz für Behinderte - SGB IX - in Kraft. Es soll die bestehende Unübersichtlichkeit im Rehabilitationsrecht beseitigen und das Benachteiligungsverbot aus Artikel 3 Abs.3 GG umsetzen. Gleichzeitig werden aber auch Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger zu Trägem der sozialen Rehabilitation deklariert, die Einführung gemeinsamer Beratungs- und Auskunftsstellen verfügt und ein zuständigkeitsübergreifendes Vorleistungssystem eingeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich: 1. Eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Leistungsverpflichtungen von Rehabilitationsträgern auf Sozial- und Jugendhilfe abgewälzt werden können? 2. Welche Auswirkung auf die Fallzahlen in Sozial- und Jugendhilfe hat die Neudefinierung des Behindertenbegriffs? 3. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die Service- und Beratungsstellen zu erbringen? 4. Welche Kostenverschiebungen von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe für Sonderkindertageseinrichtungen auf die Kreise als Träger der Regelkindertageseinrichtungen können erwartet werden? 5. Wann und in welcher Form beginnt man im Landkreis mit der Erhebung der Mehrkosten, da sie zeitnah haushaltswirksam werden, während Ent1astungen stark zeitverzögert und in unbekannter Höhe zu erwarten sind? Für die FDP-Kreistagsfraktion gez. Ingrid Raddatz |
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